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MeldungGlühwein auf Mecklenburg-Vorpommerns Weihnachtsmärkten, in Dezember 2005 auf dem Prüfstand

Glühweinkocher22.12.2005Drei von vier Proben waren ohne Beanstandungen
Drei von vier Glühweinproben auf den Weihnachtsmärkten des Landes entsprachen dem, was ihr Name verspricht. Sowohl in ihrer sensorischen Beschaffenheit als auch in der stofflichen Zusammensetzung entsprachen sie den geltenden Rechtsbestimmungen. Das ergaben Untersuchungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) in Rostock, das in der Weihnachtszeit schwerpunktmäßig auch Glühweine von Weihnachtsmärkten untersucht. Auf den Prüfstand kamen 11 Glühweinproben von den Märkten in Rostock, Schwerin, Güstrow, Wismar, Stralsund und Greifswald.

Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag bei der Überprüfung der sensorischen Beschaffenheit der erhitzten Produkte im Vergleich zu parallel entnommenen noch unerhitzten Glühweinen. Außerdem wurde eine chemische Untersuchung der wertbestimmenden Bestandteile vorgenommen. Die überwiegende Zahl der untersuchten Glühweinproben entsprach den geltenden Rechtsbestimmungen. Drei Proben wiesen jedoch deutliche Mängel bei der sensorischen Prüfung auf. So stellten die Prüfer Braunverfärbung, Trübung, starke Abschwächung der Weinigkeit und des Aromas sowie Kochgeschmack fest. Gleichzeitig hatte sich der Alkoholgehalt bei diesen erhitzten Glühweinen erheblich reduziert. Durch zu langes oder zu starkes Erhitzen hatte der Glühwein außerdem seine typische Gewürz- und Rotweinnote verloren. Derartige Glühweine sind als nicht mehr handelsüblich einzuschätzen und dürfen nach dem Weingesetz nicht in den Verkehr gebracht werden. Rostocker Weihnachtsmarkt

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